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      Checkliste für die Steuererklärung im Kanton Zug

    • Einkünfte und Vermögen:
      Lohnausweise aller Arbeitgeber im Jahre 2024, auch aus Nebenerwerbstätigkeit
      Informationen betr. Mitarbeiteroptionen und Mitarbeiteraktien, wenn nicht im Lohnausweis ersichtlich
      Bei selbstständiger Tätigkeit Jahresabschluss 2024 (inkl. Eigenlohn/Privatkonto und erhaltene Beiträge von AHV und Versicherungen)
    • Renten (inkl. Kinderrenten bis 18 J.) der AHV/IV, Pensionskasse, SUVA und anderen privaten Versicherungen
      Ersatzeinkommen wie Arbeitslosengelder, Taggelder bei Unfall, Krankheit, Militärersatz, Mutterschaftsentschädigung
      Unterhaltsbeiträge: Aufstellung erhaltener Beträge, Name und Adresse des Alimentenzahlers, Scheidungs- oder Trennungsurteil
      Erträge und Anteile aus nicht verteilten Erbschaften, bitte detaillierte Aufstellung der Erbengemeinschaft beilegen
      Erbschaften, Schenkungen, Darlehen, Wohnrecht, Lotteriegewinne ab 1000.- und andere steuerrelevante Einkünfte
      Saldo- und Zinsausweise aller in- und ausländischen Geldkonten per 31.12.24 (Wichtig: Zinsausweise für Rückforderung der Verrechnungssteuer)
      Wertschriftenverzeichnisse: grosse Vermögen nur mit Steuerdepotauszug für Steuerzwecke, bitte bei der Bank anfordern
      Kaufpreis und Kaufdatum der Fahrzeuge, eventuell Liste von grossen Vermögenswerten
      Steuerwert der rückkaufsfähigen Lebens- und Rentenversicherungen per 31.12.24, auch Steuerwert der Leibrenten
      Kapitalauszahlungen aus Vorsorge: Pensionskassen, Säule 3a, Versicherungen usw.
      Zu deklarieren sind alle Einkünfte und Vermögen der Steuerpflichtigen inkl. Renten u. Nutzniessung) im In- und Ausland und das Vermögen der minderjährigen Kinder ohne deren Erwerbseinkommen

      Abzüge:
      Fahrkosten zum Arbeitsort: bitte Arbeitsort und Art des Arbeitsweges angeben, z.B. mit Velo, ÖV oder Auto
      Begrenzung der Fahrkosten zur Arbeit (Bundessteuer Abzug max. 3200.- / Kanton Zug ab 2020 Abzug max. 6000.-)
      Anzahl Tage der auswärtigen Verpflegung
      Selbst bezahlte Auslagen für alle beruflichen Aus- und Weiterbildungskosten und Umschulungen (max. 12000.-/12900.- p/P)
      Mehrkosten bei angemeldetem Wochenaufenthalt: ortsübliche Auslagen für das auswärtige Zimmer, bitte Mietvertrag beilegen
      Übrige Berufsauslagen: Pauschalabzug oder effektiver Abzug mit Aufstellung und Belegen
      Privatschulden: Jahreszinsabschluss und Schuldbetrag am 31.12.2024
      Unterhaltsbeiträge: Aufstellung bezahlter Beträge, Name und Adresse des Alimentenempfängers, Scheidungs- oder Trennungsurteil
      Bescheinigung für Beträge der anerkannten Formen der gebundenen Selbstvorsorge Säule 3a
      Bescheinigung bei Einkauf in Pensionskasse
      AHV-Beiträge für nicht berufstätige AHV-Pflichtige
      Vermögensverwaltungskosten: Pauschalabzug oder effektiver Abzug mit Belegen
      Prämienbelege der privaten Unfall- und Lebensversicherungen
      Krankenkassenprämien und erhaltene Prämienverbilligungen: Steuerauszug der Krankenkasse, Verfügung der AHV
      Krankenkosten Steuerauszug der Krankenkasse, weitere selbstbezahlte Kosten med. Hilfsmittel, Zahnarzt, Optiker usw. (ab 5% des Nettoeinkommens)
      Heim- und Pflegekosten-Jahresabrechnung und Verfügung erhaltener EL- und Hilflosen-Entschädigungen der AHV (Pauschalabzug HE)
      Arztzeugnis bei Anspruch auf Pauschalabzug von 2500.- bei Zöliakie, bei Diabetes nur noch nachgewiesene Kosten
      Behinderungsbedingte Kosten ab Pflegestufe 4: Aufstellung der Kosten und erhaltenen Entschädigungen
      Spendenbelege an anerkannte gemeinnützige Zuwendungen und Beiträge an politische Parteien
      Sonderabzug bei Erwerbstätigkeit von beiden Eheleuten/eingetragener Partner (Kanton max. 4500.- / Bund min. 8500.- bis max. 13900.-)
      Abzug für Eheleute/eingetragene Partner: Verheirateten-Abzug 2800.- wird bei den Bundessteuern automatisch vorgenommen
      Zahlungsbelege (Banküberweisung) an jede unterstützungsbedürftige Person (Kanton min. 3300.- / Bund min. 6500.--)
      Bundessteuer: Kinder-Fremdbetreuungsabzug (bis 14 Jahre) Belege bis max. 25500.- pro Kind
    • Kanton Zug: Fremd- oder Eigenbetreuungsabzug für jedes Kind (Jg. 2010-2024) 25000.-
      Kanton Zug: 12000.- Zusatz zum Kinderabzug für jedes Kind ab 15. Altersjahr und volljährige Kinder in beruflicher Ausbildung (Art und Dauer)
      Kanton Zug: Persönlichen Abzug Alleinstehende 11800.-, Verheiratete 23600.-, pro Kind 12500.- plus zusätzliche Rentnerabzüge
      Kanton Zug: Mietvertrag für Mietzinsabzug von 30% Nettomiete, höchstens jedoch 10500.- für alle Steuerpflichtige ? Familienverhältnisse: Namen, Geburtsdatum, Konfession, Art und Ausbildungszeit der Kinder
      Konkubinat mit Kindern: Mitteilung des elterlichen Sorgerechts, Obhut, hauptsächliche Finanzierung des Lebensunterhalts, Wohnort der Kinder

      Eigenheimbesitzer:
      Aktuelle amtliche Steuerschatzung oder Kaufvertrag der eigenen Liegenschaft im In- und Ausland
      Eigenmietwert / Wert Wohnrecht oder Nutzniessung
      Aufstellung der Liegenschaftserträge bei Miet- und Pachtzinseinnahmen
      Liegenschaftsunterhaltskosten: Pauschalabzug oder Belege der Unterhaltskosten, kein Abzug für wertvermehrende Investitionen
      Bund: Kosten für energiesparende Investitionen und für den Rückbau können auf maximal drei aufeinanderfolgende Steuerperioden verteilt werden
      Abrechnung der Hypothekarzinsen und Schuldbetrag am 31.12.2024
      Wohnbauförderungsbeiträge (WEG) / Zinszuschüsse an selbst genutztes Wohneigentum
      Bezahlte oder erhaltene Baurechtszinsen

      Allgemeine Unterlagen:
      Original-Steuererklärung mit Personalien aller Familienmitglieder per 31. Dezember 2024
      Definitive Steuerveranlagung vom Vorjahr / Steuererklärung vom Vorjahr nur bei Neukunden.
      Abgabetermin: 30. April 2025 oder Fristerstreckungsgesuch mit Angabe der Pers ID